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BFH 29.01.2003 III R 53/00, StuB 13/2003 S. 619

Beginn des Förderzeitraums bei der Eigenheimzulage

Der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage beginnt nach § 3 EigZulG auch bei Anschaffung einer mit Mängeln behafteten Wohnung im Jahr des Übergangs der wirtschaftlichen Verfügungsmacht und nicht erst in dem Jahr, in dem die Mängel behoben worden sind.▶VT 701/03

Praxishinweise: Voraussetzung für den Bezug der Eigenheimzulage ist, dass der Berechtigte Eigentümer der Immobilie ist und dass er diese zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Dies bedeutet aber nicht, dass der Begünstigungszeitraum erst beginnt, wenn beide Voraussetzungen tatsächlich erfüllt werden. Der Förderzeitraum beginnt mit der Begründung der Eigentümerstellung an der Wohnung (= Zeitpunkt der Anschaffung) und eine fehlende Eigennutzung führt zu einer Verkürzung der zulagefähigen Jahre. Für die Praxis bedeutet dies, da...