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Umsatzsteuer | Vorliegen einer wirtschaftlichen Eingliederung
Die für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche wirtschaftliche Eingliederung kann bereits dann vorliegen, wenn zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft aufgrund gegenseitiger Förderung und Ergänzung mehr als nur unerhebliche wirtschaftliche Beziehungen bestehen; insbesondere braucht die Organgesellschaft nicht wirtschaftlich vom Organträger abhängig zu sein (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1991; Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 RL 77/388/EWG).▶VT 697/03
▶Praxishinweise: Der BFH fordert für das Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft nicht eine vollkommene Eingliederung in allen drei Bereichen (finanziell, wirtschaftlich, organisatorisch). Für eine wirtschaftliche Eingliederung ist es ausreichend, dass ein Über-Unterordnungsverhältnis vorliegt und dass ein vernünftiger wirtschaft...