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Haushaltszugehörigkeit im Zeitpunkt der Anschaffung für Kinderzulage ausreichend
Ein Stpfl. kann für ein Kind, das zum Zeitpunkt der Anschaffung der Wohnung zu seinem Haushalt gehörte, die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG unabhängig davon beanspruchen, ob das Kind nach Bezug der ihm unentgeltlich überlassenen Wohnung weiterhin zu seinem Haushalt gehört.
Praxishinweise: Der BFH hält damit an seiner im Urteil vom - IX R 15/99 (BFHE 197 S. 35 = StuB 2002 S. 86) bereits vertretenen Auffassung fest. Eine gegenwärtige und dauerhafte Haushaltszugehörigkeit kann also nicht gefordert werden. Ob das Ergebnis „gerecht” ist und den ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers entspricht, mag dahingestellt sein.