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BFH 15.05.2002 VI R 132/00, StuB 13/2002 S. 667

Einkommen-/Lohnsteuer | Private Nutzung eines betrieblichen Kfz durch mehrere Arbeitnehmer

1. Steht ein betriebliches Kfz mehreren Arbeitnehmern zur privaten Nutzung zur Verfügung, beläuft sich der nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermittelnde geldwerte Vorteil für jeden Kalendermonat auf insgesamt 1 v. H. des inländischen Listenpreises des Kfz im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der USt.

2. Der nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ermittelte Vorteil ist in diesem Fall entsprechend der Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen.

§ 8 Abs. 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG

Praxishinweise: Die gesetzliche Regelung bringt nicht zum Ausdruck, ob die pauschale Nutzungswertermittlung personenbezogen oder fahrzeugbezogen anzuwenden ist. Der BFH spricht sich für eine fahrzeugbezogene Auslegung aus. Dies ist zu begrüßen, da die „pauschalierende” Betrachtung...