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Einkommensteuer | Erhöhte Absetzungen bei der Schaffung neuer Mietwohnungen
1. Von der Begünstigung des § 7c EStG werden alle mit der Fertigstellung einer Wohnung (Bezugsfertigkeit) zusammenhängenden Aufwendungen erfasst. Dementsprechend sind derartige Aufwendungen dem Grunde nach auch dann solche i. S. des § 7c EStG, wenn sie die Höchstbemessungsgrundlage des § 7c Abs. 3 Satz 1 EStG übersteigen.
2. Entstehen im Zusammenhang mit der Herstellung einer Eigentumswohnung Aufwendungen für die Installation einer Heizungsanlage, die für sich gesehen nach § 82a EStDV begünstigt wären, können erhöhte Absetzungen nach § 7c EStG und nach § 82a EStDV wegen des Kumulationsverbots gem. § 7a Abs. 5 EStG nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden.
§§ 7a, 7c EStG; § 82a EStDV
Praxishinweise: Die gesetzliche Bestimmung des § 82a EStDV betrifft zwar ausgelaufenes Recht, doch hat die Entscheidung insoweit weiterhin Bedeutung, als der BFH dem Kumula...