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StuB 13/2002 S. 658

Organschaft und Hinzurechnung zuvor erfolgter Teilwertabschreibungen

§ 8b Abs. 1 Satz 3 KStG 1994 (Hinzurechnung von Teilwertabschreibungen) ist aufgrund der Verweisung in § 15 Nr. 3 KStG gem nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: I R 9/02, EFG 2002 S. 425) auch im Rahmen von Organverhältnissen anwendbar. Es handelt sich um eine zulässige Gesetzesauslegung, nicht um eine verbotene Analogie (Bezug: § 15 Nr. 3, § 8b Abs. 1 Satz 3 KStG).

Praxishinweise: (1) Die Klägerin, eine AG, hielt sämtliche Anteile an der inländischen B-GmbH, die ihrerseits alleinige Gesellschafterin der inländischen C-GmbH war. Zwischen der C-GmbH und der B-GmbH sowie zwischen der B-GmbH und der AG bestanden steuerlich anerkannte Ergebnisabführungsverträge. Die C-GmbH erzielte in 1994 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften, die nach § 8b Abs. 2 KStG s...