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Betriebsaufspaltung: Wohnung als notwendiges Sonderbetriebsvermögen der Besitzgesellschaft
Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafterin einer Besitzgesellschaft gehört nach dem (BFH/NV S. 916) auch die im Gebäude enthaltene Wohnung, wenn die Gesellschafterin das Gebäude der Personengesellschaft zur Nutzung überlässt und diese das Gebäude insgesamt an die Betriebsgesellschaft verpachtet. Voraussetzung sei, dass die Wohnung dazu bestimmt und geeignet ist, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen.
Praxishinweise: Im Streitfall sah der BFH diese Voraussetzung als erfüllt an, weil auch die Wohnung der KG zur Erzielung von Einkünften – durch die Verpachtung an die Betriebsgesellschaft – diente. Der BFH erinnert außerdem daran, dass notwendiges Betriebsvermögen seine Eigenschaft als solches nicht allein dadurch...