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Vertragsarztzulassung als immaterielles Wirtschaftsgut
Der wirtschaftliche Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung ist gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 64/04, EFG 2005 S. 420) ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut (Bezug: § 4 Abs. 1, 4, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, § 7 Abs. 1 Satz 1, 2, 3 EStG).▶ NWB WAAAB-42413