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Befriedigung fremder Schuld durch Gemeinschuldnerin
Die Befriedigung einer fremden Schuld durch die Gemeinschuldnerin ist dem Gläubiger gegenüber nicht gem. § 30 Nr. 2 KO anfechtbar (, ZIP 2004 S. 917).▶VT 468/04
▶Praxishinweise: Der BGH hatte in seinem Urteil vom (VIII ZR 40/79, ZIP 1980 S. 518) ausdrücklich offen gelassen, ob die Tilgung fremder Verbindlichkeiten durch die Gemeinschuldnerin nach § 30 Nr. 2 KO anfechtbar sein kann. Nunmehr verneint der BGH diese Frage, soweit sich die Anfechtung gegen den Gläubiger richtet.