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StuB 12/2004 S. 563

Pauschalvergütungen einer bilanzierenden Steuerberatungsgesellschaft

(1) Bei zeitraumbezogenen Verträgen, die die Erfüllung mehrerer ihrem Charakter nach selbständiger Einzelleistungsverpflichtungen innerhalb eines vorgegebenen zeitlichen Rahmens zum Inhalt haben, tritt gem. rkr. (EFG 2003 S. 980) die Gewinnrealisierung für den Leistungsverpflichteten nach Erfüllung jeder einzelnen Teilleistung ein. (2) Die Vereinbarung einer Pauschalvergütung für sämtliche Teilleistungen steht dieser Beurteilung grundsätzlich nicht entgegen. (3) Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, so sind die auf die fraglichen Teilleistungen entfallenden Anteile der Gesamtvergütung zu schätzen. (4) Vor Erfüllung der Leistungspflichten erhaltene Vergütungen oder Vergütungsteile sind zunächst erfolgsneutral als erhaltene...