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BFH 14.04.2003 XI B 226/02, StuB 12/2003 S. 566

Einkommensteuer | Zweifel an der Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen

Es bestehen ernstliche Zweifel, ob der zusammenveranlagten Ehegatten für Vorsorgeaufwendungen zustehende Vorwegabzug (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG) um 16 v. H. des Arbeitslohns des Ehegatten zu kürzen ist, für den keine Zukunftssicherungsleistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden und der auch nicht zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört.▶VT 653/03

Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Der BFH hat ernstliche Zweifel, ob es dem Sinne des Gesetzes entspricht, die Ehegatten bei der Ermittlung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen als einen Stpfl. zu behandeln, wenn feststeht, dass ein Ehegatte die Voraussetzung (sozialversicherungspflichtige Einnahmen) überhaupt nicht erfüllt. Auch der Gleichheitssatz verbiete eine solche Unglei...