Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geleistete Einlage i. S. des § 15a Abs. 1 EStG
Der ausgleichsfähige Verlust in § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG ist nach dem (n. v.) in Anknüpfung an die in § 171 Abs. 1 HGB getroffene Regelung grundsätzlich auf die zum maßgebenden Bilanzstichtag tatsächlich bereits geleistete Einlage i. S. eines Zuflusses von Werten in das Gesellschaftsvermögen beschränkt.▶VT 647/03
▶Praxishinweise: Eine im Innenverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter bestehende Einlageverpflichtung oder eine entsprechende Forderung der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter reichen nach Auffasung des BFH für die Annahme einer „geleisteten Einlage” nicht aus. Für eine Banküberweisung einer Einlage bedeute dies daher, dass die Einlage noch nicht geleistet sei, wenn der zur Zahlung angewiesene Geldbetrag zwar dem Geldinsti...