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BFH 23.01.2002 XI R 95/97, StuB 12/2002 S. 619

Einkommensteuer | Spendenabzug bei organschaftlich zuzurechnenden Einkünften

Ist ein Stpfl. an einer Personengesellschaft beteiligt, die Organträger einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft ist, so bleibt bei der Berechnung des Höchstbetrags der abziehbaren Spenden nach § 10b Abs. 1 EStG aufgrund des Gesamtbetrags der Einkünfte das dem Stpfl. anteilig zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft außer Ansatz.

§ 10b Abs. 1 EStG

Praxishinweise: Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass bei einer Organschaft das Einkommen der Organgesellschaft erst auf der Ebene des zu versteuernden Einkommens dem Organträger zuzurechnen ist. Der Stpfl. hat die Einkünfte der Organgesellschaft also nicht selbst im Rahmen der Einkunftsarten erzielt, sondern nur aufgrund einer Zurechnung fremden Einkommens. Die Entscheidung ist für den Spendenabzug nachteilig. Sie kann sich aber auc...