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Verpflichtungen aus Patronatserklärungen als eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen führen zu unbestimmten Verbindlichkeiten
Die Passivierung von Verpflichtungen aus Patronatserklärungen setzt gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 6/05, EFG 2005 S. 477) auch dann eine drohende Inanspruchnahme des Patrons zum Bilanzstichtag voraus, wenn eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe vorliegt (Bezug: § 249 Abs. 1 HGB).▶NWB WAAAB-43625
▶Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.), eine GmbH, hielt als geschäftsleitende Holding Beteiligungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften, u. a. an der X-GmbH und an der S-GmbH. Verluste bei der X-GmbH führten zu deren Überschuldung. Zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität wurden der X-GmbH von der S-GmbH auf Anweisung des Gesellschafters der Klin. ab 1990 Darlehen gewährt, die sie ihrerseits refinanzierte. In 1991 gab die Klin. gegenüber der X-GmbH...