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Neufassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die bisherigen Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien vom aufgehoben und als „Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien)” vom im BAnz Nr. 61 vom S. 6501 bekannt gemacht. Die Richtlinien sind mit Wirkung vom in Kraft getreten.▶VT 444/04