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Verbraucherinsolvenzverfahren trotz Steuerforderung des Finanzamts
Nach einem (NZI 2004 S. 160) handelt es sich bei Ansprüchen des FA wegen rückständiger Steuerforderungen aus Arbeitsverhält- S. 527nissen ebenso wie bei Ansprüchen der Berufsgenossenschaft gegen den früheren Unternehmer nicht um „Forderungen aus Arbeitsverhältnissen” i. S. von § 304 Abs. 1 Satz 2 InsO mit der Folge, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen ist.▶VT 433/04
▶Praxishinweise: (1) Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht grundsätzlich allen natürlichen Personen offen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Über § 304 Abs. 1 Satz 2 InsO wird insoweit als Ausnahme vom Grundsatz, dass aktive und ehemalige Unternehmer dem Unternehmensinsolvenzrecht zuzuordnen sind, zusätzlich zugelassen, dass im...