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Sonderabschreibung nach § 82 f EStDV bei Gesellschafterwechsel
Gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 13/04, EFG 2004 S. 504) ist bei einem Gesellschafterwechsel die Gewährung der Sonderabschreibung nach § 82 f EStDV für den Erwerber des Gesellschaftsanteils nicht möglich (Bezug: § 51 Abs. 1 Nr. 2w EStG; § 82 f EStDV).▶VT 384/04
▶Praxishinweise: (1) Die Kl., eine in der Rechtsform der GmbH & Co. KG betriebene Schifffahrtsgesellschaft, hatte für 1994 und 1995 Sonderabschreibungen nach § 82 f EStDV beansprucht. Kommanditisten waren in diesen Zeiträumen u. a. S und V. S veräußerte seinen Kommanditanteil mit Wirkung ab an V. Das FA versagte darauf die bisher für 1994 und 1995 im Verhältnis zu S anteilig berücksichtigten Sonderabschreibungen. Zugleich ging es dann weiter davon aus, dass V für den von ihm erworbenen Anteil keine Sonderabschreibung...