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StuB 11/2002 S. 570

Anwendung der Buchwertklausel bei Ausschluss des Gesellschafters?

Die Regelung in einer GmbH-Satzung, welche für die Fälle der Kündigung eines Gesellschafters und der Pfändung seines Geschäftsanteils eine Abfindung nach Buchwerten vorsieht, ist gem. (BB 2002 S. 216) mangels gegenteiliger Anhaltspunkte auch auf den (statutarisch nicht geregelten) Fall seiner Ausschließung aus wichtigem Grund durch Gestaltungsurteil anzuwenden. Stelle eine Partei einen (geänderten) Sachantrag, nachdem sie einen Sachverständigen im Verlauf seiner mündlichen Befragung als befangen abgelehnt habe (§ 406 ZPO), so dürfe das Gericht nicht ohne Erörterung gem. § 278 Abs. 2 Satz 2 ZPO davon ausgehen, dass die Beweisaufnahme abgeschlossen sei und die Partei für den Fall der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf weitere Befragung des Sachverständigen (§§ 402, 397 ZPO) ver...