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StuB 10/2004 S. 480
Zeugnisanspruch im Insolvenzfall
Ein titulierter Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses aus einem beendeten Arbeitsverhältnis ist auch im Fall einer nachfolgenden Insolvenzeröffnung weiterhin gegen den bisherigen Arbeitgeber vollstreckbar (§ 89 InsO, § 888 ZPO; , ZIP 2004 S. 631).▶VT 380/04