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StuB 10/2003 S. 465

Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen als AfA gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Die Frage, ob zu den Absetzungen i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG auch erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen gehören, ist gem. (BFH/NV 2003 S. 466) nicht von grundsätzlicher Bedeutung.▶VT 545/03

Praxishinweise: Die Kläger sind der Auffassung, dass zu klären sei, ob die Sonderabschreibung nach § 4 FördG eine „Absetzung für Abnutzung” i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG sei. Diese Frage hat der BFH zwar bisher noch nicht entschieden. Er hat jedoch in dem Urteil vom  - IV R 101/92 (BStBl II S. 638) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 8/3688 S. 16) klargestellt sei, dass zu den Absetzungen i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG auch erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen gehörten; daraus ergebe sich, dass im Falle der Einlage innerhalb des Dreijahreszeitraums auch solche in Anspruch genommenen A...