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Sonderabschreibung bei degressiver AfA?
Hat ein Stpfl. ursprünglich die degressive AfA i. S. des § 7 Abs. 2 EStG gewählt, kann er gem. nrkr. (Beschw. eingel., BFH-Az.: I B 11/03, EFG 2003 S. 217) selbst nach einem Wechsel zur linearen AfA gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 EStG während des Begünstigungszeitraums im Regelfall keine Sonderabschreibungen für dasselbe WG geltend machen (Bezug: § 7a Abs. 4 EStG).▶VT 544/03
▶Praxishinweise: (1) Der Beschluss des FG Brandenburg bestätigt, dass bei Inanspruchnahme von degressiven Abschreibungen im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung eines Wirtschaftsguts Sonderabschreibungen – mit Ausnahme von § 7g EStG – im Begünstigungszeitraum verwirkt sind. Im Besprechungsfall ist die Stpfl. während des Begünstigungszeitraums von der degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen, u...