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StuB 10/2003 S. 464

Nutzungsentnahme betrieblich erworbener Kfz

Durch (BFH/NV 2003 S. 466) ist geklärt, dass die pauschale Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auch insoweit nicht gegen den Gleichheitssatz verstößt, als die Nutzungsentnahme sowohl bei Neu- als auch bei Gebrauchtfahrzeugen nach dem Listenpreis bei der Erstzulassung bemessen wird. Der so ermittelte Wert der Nutzungsentnahme ist auch bei Gebrauchtfahrzeugen das Ergebnis einer zulässigen typisierenden Schätzung, die infolge der Deckelung auf den als Betriebsausgabe erfassten Betrag nicht zu einer erdrosselnden Besteuerung führen kann.▶VT 541/03