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StuB 10/2002 S. 514

Inanspruchnahme des Haftungsschuldners

In seinem Beschluss vom  - VII B 165/01 (n. v.) hält der BFH fest, dass die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners nicht voraussetze, dass die Steuerschuld gegen den „Erstschuldner” wirksam festgesetzt worden sei (Bezug § 191 Abs. 1 AO 1977 i. V. mit §§ 714, 427 BGB).

– dhe –