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BFH 11.01.2005 IX R 50/03, StuB 9/2005 S. 419

Einkommensteuer | Keine sachliche Unbilligkeit der Besteuerung in Restitutionsfällen

Muss der Verfügungsberechtigte nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG ihm ab dem zustehende Mietentgelte an den Restitutionsberechtigten herausgeben, so kann er diese Ausgabe im Jahr ihres Abflusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zwar steuermindernd geltend machen; er kann aber nicht nach § 163 AO 1977 beanspruchen, dass ihm in den Jahren seiner Vermietungstätigkeit ab von vornherein keine Einkünfte zugerechnet werden (Bezug: §§ 163, 227 AO 1977; § 11 Abs. 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 7 Abs. 7 Sätze 2 bis 4 VermG).NWB SAAAB-52036

Praxishinweise: Die Herausgabe der Mietentgelte führt nicht dazu, dass rückwirkend der Tatbestand der Einkünfteerzielung entfällt. Erst mit Bestandskraft des Rückübertragungsanspruchs wird der Tatbestand der Einkünfteerzielung vom Berechtigten verwirklicht. Die (zusammeng...