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BFH 22.12.2003 IX B 177/02, StuB 9/2004 S. 428

Aufhebung der Vollziehung bei Vorlage an das BVerfG

Die Aufhebung der Vollziehung eines Steuerbescheids erscheint dann zur Abwendung wesentlicher Nachteile i. S. des § 69 Abs. 2 Satz 8 Halbsatz 2, Abs. 3 Satz 4 FGO nötig, wenn das zuständige Gericht von der Verfassungswidrigkeit einer streitentscheidenden Vorschrift überzeugt ist und diese deshalb gem. Art. 100 Abs. 1 GG dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt hat.▶VT 352/04

Praxishinweise: Die Entscheidung betraf einen Fall, in dem das FA den Veräußerungsgewinn aus einem Grundstücksgeschäft wegen der rückwirkenden Verlängerung der „Spekulationsfrist” durch das StEntlG 1999/2000/2002 der Besteuerung unterworfen hatte; die „Spekulationsfrist” nach altem Recht (zwei Jahre) war aber bereits vor dem abgelaufen. Der BFH bejahte ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der Vollziehung, weil d...