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Einkommen-/Lohnsteuer | Überlassung von Parkplätzen als Arbeitslohn
Die Überlassung von nicht besonders gekennzeichneten Parkplätzen in einem dem (öffentlichen) Arbeitgeber gehörenden Parkhaus führt gem. rkr. (EFG 2004 S. 356) jedenfalls dann nicht zu Arbeitslohn beim Arbeitnehmer, wenn die Parkplätze nur an besondere Gruppen von Arbeitnehmern wie etwa an Außendienstmitarbeiter überlassen werden, die für den betriebsinternen Ablauf beimS. 424Arbeitgeber sowie für dessen Aufgabenerfüllung eine besondere Rolle spielen (Bezug: § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 1 LStDV).▶VT 347/04