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BFH 16.10.2003 XI B 95/02, StuB 8/2004 S. 380

Lauf der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde bei versäumter Einlegungsfrist

Die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO ist eine selbständige Zweimonatsfrist, die mit der Zustellung des angefochtenen Urteils beginnt. Innerhalb dieser Frist ist die Beschwerde auch dann zu begründen, wenn die Einlegungsfrist versäumt worden und deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (vgl. , NJW 1992 S. 2780, zu § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO).▶VT 326/04

Praxishinweise: Mit der Zustellung des Urteils des FG beginnen stets zwei Fristen zu laufen (Einlegungs- und Begründungsfrist); die Begründungsfrist läuft unabhängig von der Einlegungsfrist. Dieser unabhängige Fristenlauf hat zwingend zur Folge, dass selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Frist ...