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BFH 03.12.2003 XI R 11/03, StuB 8/2004 S. 377

Einkommen-/Lohnsteuer | Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen von Ehegatten

Bei der Kürzung des zusammenveranlagten Ehegatten gemeinsam zustehenden Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG) ist in die Bemessungsgrundlage „Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit” nur der Arbeitslohn desjenigen Ehegatten einzubeziehen, für den Zukunftssicherungsleistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht worden sind oder der zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört.▶VT 322/04

Praxishinweise: Der Vorwegabzug dient dazu, Personen, die ihre Zukunftssicherung selbst übernehmen, einen höheren Sonderausgabenabzug zu sichern als solchen Personen, die eine Zukunftssicherung erhalten. Dies spricht schon dafür, dass sich bei Ehegatten eine generalisierende Regelung (Einbeziehung der Einnahmen beider Ehegatten) verbietet. Der individuellen Berechnung der Bemessungsgrundlage fü...