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StuB 8/2004 S. 372

Keine Rückstellung für Verwaltungskosten

Gem. nrkr. , G (BFH-Az.: XI R 63/03, EFG 2004 S. 247) kann ein Versicherungsvertreter für den Verwaltungsaufwand der von ihm betreuten Versicherungsverträge keine Rückstellungen bilden (Bezug: § 5 Abs. 1 EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).▶VT 311/04