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StuB 8/2003 S. 379

Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Das zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen und sonstigen für das automatisierte Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten mit Ausnahme solcher für Verbrauchsteuern und mit Schreiben vom  - IV D 4 - O 2200 - 15/03 zur elektronischen Übermittlung von Mitteilungen i. S. des § 45d EStG, Sammelanträgen oder Zusammenfassenden Meldungen Stellung genommen.▶VT 459/03