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Umsatzsteuer | Keine Schätzung von Vorsteuerbeträgen
In seinem Beschluss vom - V B 148/01 (n. v.) weist der BFH darauf hin, dass eine Schätzung von Vorsteuer nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1993 setze Rechnungen voraus, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen sei. Der Mangel der fehlenden Rechnung könne nicht durch Schätzung behoben werden.
Praxishinweise: Nach dem (BStBl II S. 721) ist eine Schätzung nicht zulässig, wenn das Vorliegen einer Besteuerungsgrundlage in einer bestimmten Form nachgewiesen werden muss. Der Nachweis anhand einer Rechnung ist für den Vorsteuerabzug aber Voraussetzung. Fehlt S. 408es an einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer, ist der gesetzliche Tatbestand des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG nicht erfüllt.