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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Zur Bewertung von GmbH-Anteilen nach dem sog. Stuttgarter Verfahren
Bei der Berücksichtigung der Ertragsaussichten einer GmbH bei der Bewertung von GmbH-Anteilen, die zum Buchwert verkauft werden mussten, werden gem. rkr. (EFG 2001 S. 1615) die Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre nicht durch Verlustrückträge gemindert (Bezug: § 7 Abs. 7, § 12 Abs. 2 ErbStG).
Praxishinweise: (1) Im Urteilsfall ging es um die Anwendung der nicht sehr geläufigen Vorschrift des § 7 Abs. 7 ErbStG. Nach dieser Vorschrift gilt auch der auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Übergang des Anteils eines Gesellschafters bei dessen Ausscheiden auf die anderen Gesellschafter als Schenkung, soweit der Wert, der sich für den Anteil nach § 12 ErbStG ergibt, den Abfindungsanspruch übersteigt. Die Regelung, die sowohl für Personengesellschaften als auch für Kap...