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StuB 8/2002 S. 404

Einkommen-/Lohnsteuer | Arbeitszeitkonten bei Wechsel des Arbeitgebers

Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, für die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeitsleistung den Lohn nicht auszuzahlen, sondern einem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben und aus den Zeit- und Wertguthaben dieses Kontos in einer späteren Phase der Arbeitsfreistellung auszuzahlen, so fließt dem Arbeitnehmer mit der Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto noch kein Arbeitslohn zu, wenn

  • die entsprechende Vereinbarung getroffen wird, bevor der zur Gutschrift bestimmte Arbeitslohnanspruch entstanden ist und

  • durch die Gutschrift dem Arbeitnehmer keine Ansprüche gegenüber Dritten erwachsen.

Erst die Auszahlung des Guthabens führt in diesen Fällen beim Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn, der dem LSt-Abzug unterliegt. Das gilt sowohl für die planmäßige Auszahlung des Guthabens in der Freistellungsp...