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Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerbegünstigte Abfindung trotz monatlicher Ausgleichszahlungen
Leistet ein Arbeitgeber seinem (früheren) Arbeitnehmer wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine einmalige Abfindung und zur Überbrückung der Arbeitslosigkeit monatliche Ausgleichszahlungen, so sind diese Leistungen insgesamt auch dann im Jahr ihrer Zahlung tarifvergünstigt zu besteuern, wenn die Ausgleichszahlungen in einem späteren Veranlagungszeitraum fortgeführt werden.
§ 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 EStG
Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass von dem Grundsatz der einheitlichen Beurteilung von Entschädigungsleistungen dann abzuweichen ist, wenn gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen würde. Es wäre nicht angemessen, die Steuervergünstigung zu verwehren, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung vorübergehende ergänzende Zusatzleistungen erbracht wer...