Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellungsbildung bei Altersteilzeit
(1) Bei Altersteilzeitarbeitsverhältnissen nach dem sog. Blockmodell sind gem. einem nrkr. (BFH-Az.: I R 110/04, EFG 2005 S. 392) ab Beginn der Altersteilzeit bis zum Ende der Beschäftigungsphase kontinuierlich ansteigende Rückstellungen zu bilden, deren Höhe sich nach den in der Freistellungsphase auszuzahlenden Arbeitsentgelten (inkl. Aufstockungszahlungen) bemisst, die durch die Arbeitsleistung in der Beschäftigungsphase bis zum Bilanzstichtag sukzessive erwirtschaftet werden. (2) Die zurückgestellte Verpflichtung ist aufgrund biometrischer Faktoren (z. B. Tod oder Invalidität) pauschal um 2 v. H. zu mindern. (3) Eine Abzinsung der angesammelten Gesamtverpflichtung ist nicht vorzunehmen. (4) Erstattungsansprüc...