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Kein Verwertungsverbot für Kontrollmitteilungen trotz Überschreitung der Betriebsprüfungs-Befugnisse
(1) Eine Prüfung der Konten „Wertpapiervermittlungen” und „Bareinzahlungen” mit dem Ziel der Ermittlung einzelner anonymisierter Tafelgeschäfte von Bankkunden geschieht gem. nrkr. (BFH-Az.: VII R 40/03, EFG 2003 S. 1140) nicht „anlässlich” einer (gewöhnlichen, routinemäßigen) Betriebsprüfung einer Bank und ist daher rechtswidrig. (2) Der Auswertung von dennoch durchgeführten Ermittlungen (durch Kontrollmitteilungen) steht jedoch kein Verwertungsverbot entgegen, weil dieselben Ermittlungen außerhalb einer Betriebsprüfung (durch Einzel-Auskunft oder durch die Steuerfahndung) rechtmäßig erfolgen könnten (Bezug: § 194 Abs. 1, Abs. 3 AO).▶VT 300/04