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StuB 7/2003 S. 335

Einsichtsrecht des Titelgläubigers Insolvenzakten bei mangels Masse aufgelöster Schuldnerin

Steht dem Gläubiger gegen die Schuldnerin ein titulierter Anspruch zu, hat er auch dann ein rechtliches Interesse auf Einsicht in die Insolvenzakten, wenn das Eröffnungsverfahren mangels Masse abgewiesen und die Schuldnerin gelöscht worden ist (vgl. auch BGHZ 53 S. 264, 266). Die Gewährung eines Anspruchs auf Akteneinsicht nach § 4 InsO i. V. mit § 299 Abs. 2 ZPO stellt eine Ermessensentscheidung dar (vgl. z. B. OLG Brandenburg, ZIP 2001 S. 1922), bei der die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen sind (OLG Dresden, Beschluss vom  - 6 VA 0004/02, ZIP 2003 S. 39 [nrkr.]).▶VT 443/03

Praxishinweise: Im Rahmen der Abwägung der Interessen ist es nach Ansicht des OLG Dresden hinzunehmen, dass nach § 97 Abs. 1 i. V. mit § 101 InsO bei einer juristischen Person den verantwortlichen natürlichen Personen wi...