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StuB 7/2003 S. 326

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus einer Umschulungsmaßnahme vor Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit

Nach dem (n. v.) ist eine Schulung, die der Gründung eines Unternehmens vorausgeht, grundsätzlich noch keine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1993. Sie berechtige daher nicht zum Vorsteuerabzug der aus den für die Schulung bezogenen Leistungen. Anderes gelte für Leistungsbezüge im Zusammenhang mit einer Schulung, die unmittelbar auf einen bestimmten selbständigen Beruf vorbereite.▶VT 413/03

Praxishinweise: Im Streitfall hatte der Stpfl. an einer Umschulungsmaßnahme zum Steuerfachgehilfen teilgenommen. Er war danach bis zur Anstellung als Steuerfachgehilfe bei einem StB arbeitslos. Er gab an, daneben als Buchhaltungshelfer selbständig tätig gewesen zu sein. Das FG sah die Umschulungsmaßnahme nicht als unmit...