Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Ausschluss der Durchschnittsatzbesteuerung bei Verpachtungsumsätzen
Der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs,
der einen Teil seines Betriebs (die gesamte Milchviehwirtschaft) aufgibt und die dazu erforderlichen Wirtschaftsgüter an einen anderen Landwirt verpachtet und
der auch nach der Verpachtung weiterhin in nicht geringfügigem Umfang als Landwirt tätig ist,
darf die Verpachtungsumsätze nicht wie seine übrigen Umsätze gem. § 24 UStG nach Durchschnittsätzen versteuern. Die Verpachtungsumsätze unterliegen vielmehr der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG (Bezug: § 24 UStG 1991; Art. 25 Richtlinie 77/388/EWG).▶NWB OAAAB-43966
▶Praxishinweise: Die Entscheidung war vorgezeichnet durch das , das auf Vorlage des BFH ergangen ist. Danach ist die Pauschalregelung nicht anwendbar, wenn der überlassende (verpachtende) Landwir...