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Einkommen-/Lohnsteuer | Vorliegen einer steuerbegünstigten Sondervergütung
Bei Einkünften aus selbständiger Arbeit kommt außer in den Fällen der ausschließlichen bzw. der abgrenzbaren mehrjährigen Sondertätigkeit die Anwendung des § 34 Abs. 3 EStG auch dann in Betracht, wenn eine einmalige Sonderzahlung für langjährige Dienste auf der Grundlage einer arbeitnehmerähnlichen Stellung geleistet wird (Bezug: § 34 Abs. 3 EStG 1997).▶NWB OAAAB-43700
▶Praxishinweise: Das Gebot der Gleichbehandlung der Einkunftsarten gebietet es nach Ansicht des BFH, dass bei Ähnlichkeit der Tätigkeiten (arbeitnehmerähnliche Stellung) die Tarifvorschrift des § 34 Abs. 3 EStG auch auf selbständige Einkünfte angewendet wird.