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GmbH-Gesellschafterbeschluss bei Umstellung des Stammkapitals auf Euro
Die Umstellung des Stammkapitals einer GmbH auf Euro bedarf auch bei gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals eines Beschlusses der Gesellschafter. Bei Satzungsänderungen, die die im § 10 Abs. 1 und 2 GmbHG genannten Angaben betreffen, sind die geänderten Satzungsbestandteile anzugeben und die konkreten Änderungen schlagwortartig hervorzuheben (§§ 10, 54, 57, 86 GmbHG; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom - 20 W 46/03, BB 2003 S. 2477).▶VT 273/04
▶Praxishinweise: Zwar sieht § 86 Abs. 3 GmbHG für die rein rechnerische Umstellung auf Euro Verfahrenserleichterungen bzgl. der Entscheidung der Gesellschafter sowie der Handelsregisteranmeldung vor. § 86 Abs. 3 Satz 1 GmbHG stellt jedoch auch für diese rein rechnerische Umstellung klar, dass sie durch Beschluss der Gesellschafter zu erfolgen hat. Gleiches gilt für die mit einer Änderu...