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StuB 6/2004 S. 278

Einkommensteuer | Schuldzinsenabzug bei Spekulationsgeschäften

Überlässt die Erwerberin eines bebauten Grundstücks dieses der bisherigen Eigentümerin (Tochter) unentgeltlich zur Nutzung, so hindert dies gem. nrkr. (BFH-Az.: IX R 51/03, EFG 2003 S. 1612) nicht den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften (Spekulationsgeschäft; Bezug: § 9 Abs. 1, § 12, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 EStG).▶VT 235/04