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StuB 6/2004 S. 273

Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 und 2 EStG im Jahr der Betriebseröffnung

Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG kann gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 43/03, EFG 2004 S. 181) auch im Jahr der Betriebseröffnung in Anspruch genommen werden (Bezug: § 7g Abs. 1 und 2 EStG).▶VT 225/04