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StuB 6/2002 S. 312

Schadenersatz wegen fehlerhafter Auskünfte über Versorgungsansprüche

Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer eine vergleichende Modellrechnung voraussichtlicher Versorgungsansprüche anbietet, um dessen tarifvertraglich eingeräumte Wahlentscheidung zu unterstützen, aus einer bestehenden Versorgungszusage in ein anderes Versorgungssystem zu wechseln, haftet gem. (DB 2002 S. 227) für eine etwaige Unrichtigkeit dieser Modellrechnung. Ergebe sich aus einer unrichtigen Modellrechnung zu Unrecht, dass die Versorgungsalternative günstiger sei als die bestehende Zusage, und wechsele der Arbeitnehmer daraufhin in dieses Versorgungssystem, müsse der Arbeitgeber ihn so stellen, wie er nach der ursprünglichen Versorgungszusage gestanden hätte (Bezug: § 1 BetrAVG; §§ 119, 249, 254, 278, 666 BGB).