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Einkommen-/Lohnsteuer | Kosten für den Erwerb des Verkehrsflugführerscheins als Werbungskosten
(1) Aufwendungen einer Stewardess für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins einschließlich Musterberechtigung stellen vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar. (2) Aufwendungen für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins führen demgegenüber regelmäßig nicht zu Werbungskosten (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 1 EStG).▶NWB KAAAB-13782
▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden. Der BFH sah die Aufwendungen für den Verkehrsflugzeugführerschein als vorab entstandene Werbungskosten an, da die berufliche Veranlassung (konkrete und gezielte Vorbereitung auf eine Tätigkeit) nachgewiesen sei. Die Kosten für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins ließ der BFH nicht zum Abzug ...