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BFH 10.11.2004 XI R 31/03, StuB 5/2005 S. 227

Qualifizierung eines Gebäudeteils als Betriebsvermögen

Ein zunächst betrieblich genutzter Gebäudeteil verliert seine Eigenschaft als Betriebsvermögen nicht dadurch, dass er zu fremden Wohnzwecken vermietet wird und sich in dem Gebäude ein weiterer zu fremden Wohnzwecken vermieteter Gebäudeteil befindet, der zum Privatvermögen gehört (Bezug: § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 4 EStG).NWB VAAAB-43699

Praxishinweise: Die Nutzung eines Gebäudeteils zu eigenen beruflichen Zwecken führt dazu, dass der Gebäudeteil zu (notwendigem) Betriebsvermögen wird. Diese Betriebsvermögenseigenschaft wird durch eine Nutzungsänderung (Vermietung) nicht automatisch beendet. Nur eine Entnahme bzw. Veräußerung kann die Zugehörigkeit beenden und führt zu einer Aufdeckung der stillen Reserven. Ansonsten führt eine Nutzungsänderung nur dazu, dass nun gewillkürtes Betriebs...