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Haftung des Geschäftsführers bei einer Auskehr des FA aufgrund unberechtigter Konkursanfechtung?
Die Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH als Haftungsschuldner scheidet gem. rkr. (EFG 2003 S. 4) mangels eines Schadens aus, wenn das FA aufgrund einer Anfechtung des Konkursverwalters auf Zahlung der GmbH wieder auskehrt und die Berechtigung der Konkursanfechtung nicht feststellbar ist (entschieden mit Bezug auf § 69 AO; § 30 Nr. 2, § 30 Nr. 1 Halbs. 2 KO).▶VT 328/03