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StuB 5/2003 S. 239

Erfüllungsansprüche aus gegenseitigen Verträgen und Sicherungsabreden in der Insolvenz

Gerade im Baugewerbe ist in den letzten Jahren eine anhaltend hohe Anzahl von Insolvenzen festzustellen. Im Fall einer Insolvenz des Bauunternehmers müssen seine Lieferanten mit nicht unerheblichen Forderungsausfällen rechnen, so dass immer wieder nach Strategien gesucht wird, die Ansprüche aus der Masse herauszuhalten. Dies gilt in besonderer Weise, wenn der Vertrag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht komplett abgewickelt werden konnte. Welche Auswirkungen sich aus der Tatsache der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf die gegenseitigen Ansprüche aus dem betreffenden Vertrag ergeben, hat der BGH – unter Modifizierung seiner bisherigen Rechtsprechung – in seinem Urteil vom  - IX ZR 313/99 (DB 2002 S. 1499) entschieden.▶VT 327/03

Praxishinweise: (1) Als Subunternehmer ...