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Grunderwerbsteuer | Erschließungsbeiträge als Teil der Gegenleistung
In welchem Umfang bei einem Grundstückskauf Erschließungsbeiträge als sonstige Leistungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983 in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, richtet sich danach, in welchem Zustand das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht wurde. Einzelheiten zu Erschließungsbeiträgen als Teil der Gegenleistung enthält der 3 - S 4521/13.▶VT 292/03