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StuB 5/2002 S. 260

Übergang in ein Teilzeitarbeitsverhältnis

Nach § 2 Abs. 3 TV ATZ kann ein Arbeitgeber gem. (DB 2001 S. 1995) die Vereinbarung eines Teilzeitarbeitsvertrags aus dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen ablehnen. Diese Bestimmung sei auf Arbeitnehmer nicht anzuwenden, die zwar das 55., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben (Bezug: § 2 Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit im öffentlichen Dienst vom [TV ATZ]; § 315 BGB).